Forstunternehmer / Forstunternehmerin des Jahres

Ohne Forstunternehmer geht im Wald fast nichts. Zwar erledigen private, kommunale und staatliche Waldbesitzer nach wie vor viele Arbeiten selbst oder mit angestellten Forstwirten. Den Großteil der Waldarbeit übernehmen heute jedoch die forstlichen Dienstleistungsunternehmen, bei der mechanisierten Holzernte manchmal bis zu 100 Prozent. Sie ernten und rücken mit ihrem Maschinen das Holz, sie pflanzen und pflegen die Kulturen, bauen Waldwege und übernehmen auf Wunsch auch den Holzverkauf und oder die Beförsterung.

Selbst in der Forstwirtschaft ist das Aufgabenspektrum der privaten Dienstleistungsunternehmen nicht immer in seiner ganzen Breite bekannt. Deshalb wollen wir die Leistungen dieser Branche so würdigen, wie sie es verdient. Und zwar, indem wir alljährlich einen Forstunternehmer des Jahres auszeichnen.

Wir suchen dabei ein Forstunternehmer oder eine Forstunternehmerin, der bzw. die einen überdurchschnittlich Ruf in der Branche genießt und als Betrieb oder Person Inspiration für die Branche ist. Jemanden, der im besten Fall nicht nur wirtschaftlich erfolgreich ist, sondern zugleich vorbildliche Waldarbeit, hohe soziale Kompetenz und einen tadellosen Umgang mit den Kunden pflegt.

Bewerben kann sich jedes Forstunternehmen mit Firmensitz im deutschsprachigen Raum. Man kann sich selbst vorschlagen oder von Kollegen, Freunden, Auftraggebern oder Verbänden vorgeschlagen werden. Beurteilt werden unter anderem folgende Aspekte:

  • Hat das Unternehmen ein überzeugendes Betriebskonzept? Hier stehen das Tätigkeitsspektrum, die Technikausstattung oder die unternehmerischen Ziele im Vordergrund.
  • Gibt das Unternehmen Anstöße für die Entwicklung der Forsttechnik? Im Mittelpunkt stehen hier zum Beispiel die Weiterentwicklung von Forstmaschinen und -geräten oder der forstlichen Arbeitsverfahren.
  • Hat das Unternehmen in jüngerer Vergangenheit ein besonderes Projekt ins Leben gerufen oder war an einem solchen beteiligt? Denkbar wäre hier beispielsweise ein Forschungsprojekt.
  • Wie attraktiv ist das Unternehmen als Arbeitgeber? Mögliche Kriterien wären zum Beispiel eine langjährige Betriebsangehörigkeit der Angestellten.
  • Hat das Unternehmen seine Betriebsnachfolge frühzeitig geregelt?
  • Engagiert sich das Unternehmen ehrenamtlich für die Branche? Ist es zum Beispiel in einem Forstunternehmer-Verband aktiv oder in der Politik, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen oder das Image der Branche zu verbessern?
  • Bildet das Unternehmen Forstwirte oder Maschinenfahrer aus? Werden die Mitarbeiter regelmäßig fortgebildet?

Der Forstunternehmer/die Forstunternehmerin des Jahres wird am 4. Juli 2024 mit Unterstützung des Deutschen Forstwirtschaftsrats (DFWR) in Berlin ausgezeichnet.

Wir danken unseren Partnern für die Unterstützung:


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Dankeschön auch an unsere ideellen Partner:

AGDW – Die Waldeigentümer Bund Deutscher Forstleute DFUV – Netzwerk der Unternehmen und Forsttechnik in Deutschland e.V. Sailer Baumschulen
IG Forst e.V. DFWR Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft e.V.